Gemäss Urteilsbegründung des Strafgerichts des Kantons Basel-Stadt, entschloss sich A.________ vermutlich bereits in diesem Moment, nicht nur seine Schwester nach Bern zu holen, sondern auch, seinem Freund und Partner der Schwester eine Abreibung zu verpassen. Zusammen mit seinem Bruder und zwei Kollegen machte er sich auf den Weg nach Basel, wobei alle Alkohol konsumierten und allen klar war, dass der eine Kollege eine Schusswaffe auf sich trug. Als die vier spätabends in Basel ankamen, trafen sie per Zufall auf den stark betrunkenen Freund der Schwester, also auf das spätere Opfer. Es kam zwischen dem Opfer und A.______