Die Schwester rief am 17.05.2009 ihre Mutter in Bern an und schilderte dieser, sie sei von ihrem Freund geschlagen worden und hätte Gesichtsverletzungen erlitten. Als A.________ am selben Tag bei seinen Eltern zum Essen kam, erzählte ihm die Mutter von diesem Vorfall zwischen der Schwester und deren Freund und bat ihn, die Schwester in Basel abzuholen und nach Bern in die elterliche Wohnung zu bringen. Gemäss Urteilsbegründung des Strafgerichts des Kantons Basel-Stadt, entschloss sich A.___