Akten BM 13 38478). 25.2 Zum Verfahren in Basel (Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom 28.2.2013) Der Beschuldigte wurde mit Urteil vom 28.2.2013 des Strafgerichts Basel-Stadt rechtskräftig als Mittäter wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt (pag. 503). Die Vorinstanz fasste die wesentlichen Umstände der Tat korrekt zusammen (pag. 419 f., S. 34 f. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung): […] A.________ war mit dem späteren (männlichen) Opfer ca. seit seinem 17. Lebensjahr befreundet.