Der Beschuldigte wollte sich in der Folge nicht ausweisen und hinderte die Polizei daran, die Frau zu kontrollieren. Der Beschuldigte trat immer wieder auf den Polizisten zu und sagte «pass uf». Nachdem er kontrolliert wurde, sagte er zu den Polizisten «Its weisch, dass i ghocket bi….pass uf oder i mache di kaputt….du wirsch mi no erläbe». In diesem Urteil wurde von der Rückversetzung der bedingten Entlassung vom 26.4.2007 abgesehen und die Probezeit um ein halbes Jahr verlängert (zum Ganzen Akten S 07 2869).