Mit Urteil des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen vom 19.1.2009 wurde der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu CHF 25.00 und einer Busse von CHF 500 verurteilt. Der Beschuldigte wurde wegen folgenden Delikten verurteilt: Raufhandel, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (mehrfache Begehung), Hinderung einer Amtshandlung, Beschimpfung, Vergehen gegen das Waffengesetz, Fahren in fahrunfähigem Zustand (qualifizierte Blutalkoholkonzentration, 1.79 bis 2.43 bzw. 1.54 bis 1.72 Gewichtspromille, mehrfache Begehung), Fahren in fahrunfähigem Zustand (unter Drogeneinfluss, 3.5 bzw. 2.9 µg/L THC,