Ich fühlte mich verarscht und ich hatte nicht gross Vertrauen zu ihr. […] Ich habe sie nicht eingeschlossen, um sie zu bestrafen. Ich habe sie aus Eifersucht eingeschlossen» (Akten S 05 3278, Protokoll vom 26.1.2006, S. 5, Z. 1 ff.; zum Ganzen Akten S 05 3278). Der Beschuldigte trat den Vollzug der Gefängnisstrafe (der beiden obgenannten und weiterer nicht mehr registrierter Urteile) am 17.4.2006 an. Mit Entscheid der Strafvollzugskommission des Kantons Basel-Stadt vom 20.3.2007 wurde der Beschuldigte per 26.4.2007 mit einer Probezeit von einem Jahr bedingt aus dem Strafvollzug (der per 19.1.2007 in das Electronic Monitoring umgewandelt worden war) entlassen (Akten