Wegen Freiheitsberaubung und Entführung wurde der Beschuldigte verurteilt, weil er seine damalige Lebenspartnerin in der Zeit vom 28.1.2005 bis 31.3.2005 mehrmals in der Wohnung einschloss. Die Strafanzeige wegen Tätlichkeiten und einfacher Körperverletzung (Würgen) zog das Opfer zurück. Zu diesem Vorwurf führte der Beschuldigte aus: «Ich war nicht einverstanden, wenn sie geht. Ich habe sie nie länger als 1 Stunde in der Wohnung gelassen. Ich hatte auch ein schlechtes Gewissen. Sie wusste es zwar nicht, aber es hatte immer einen Ersatzschlüssel in der Wohnung. Ich fühlte mich verarscht und ich hatte nicht gross Vertrauen zu ihr.