Bern-Laupen wurde der Beschuldigte zu einer Gefängnisstrafe von 3 Monaten (als Teilzusatzstrafe zum Urteil vom 29.7.2005 des Strafgerichts Basel-Stadt) und einer Busse von CHF 150.00 verurteilt. Die Verurteilung erfolgte aufgrund von Freiheitsberaubung und Entführung, Fälschung von Ausweisen, Fahren in fahrunfähigem Zustand, Fahren ohne Führerausweis oder trotz Entzug (mehrfache Begehung), Entwendung zum Gebrauch, Verletzung der Verkehrsregeln, Übertretung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel (mehrfache Begehung), Vergehen gegen das Heilmittelgesetz sowie Übertretung des Bundesgesetz über den Transport im öffentlichen Verkehr (mehrfache Begehung; pag.