28 Mit Urteil vom 26.1.2006 des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen wurde der Beschuldigte zu einer Gefängnisstrafe von 3 Monaten (als Teilzusatzstrafe zum Urteil vom 29.7.2005 des Strafgerichts Basel-Stadt) und einer Busse von CHF 150.00 verurteilt.