versicherung, Missbrauch von Ausweisen und Schildern, Vergehen gegen das Waffengesetz (mehrfache Begehung), Übertretung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel (mehrfache Begehung) sowie Übertretung der Verkehrszulassungsverordnung (pag. 500 f.). Neben dem Fahren unter Alkoholeinfluss (1.3 Gewichtspromille), dem Mitführen eines Schlagrings und dem Konsum von Marihuana kann den Vorakten entnommen werden, dass der Beschuldigte mehrere Autos aufbrach, um Diebesgut zu erlangen (vgl. pag.