Der Beschuldigte wurde mit Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom 29.7.2005 erstmals aktenkundig verurteilt. Die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von 12 Monaten und einer Busse von CHF 500.00 (Rückfall und Zusammentreffen von strafbaren Handlungen) erfolgte wegen fahrlässiger Körperverletzung, Diebstahls (mehrfache Begehung), Sachbeschädigung (mehrfache Begehung), grober Verletzung von Verkehrsregeln (mehrfache Begehung), Fahrens in angetrunkenem Zustand, Verletzung der Verkehrsregeln (mehrfache Begehung), Fahrens trotz Führerausweisentzug/-verweigerung (mehrfache Begehung), Fahrens ohne Haftpflicht-