364, Z. 32 f.). Dennoch unterliess es der Beschuldigte, sich wieder mit Herrn Q.________ in Verbindung zu setzen. Der Beschuldigte befand sich vom 16.11.2016 bis 8.12.2016 wegen einer psychosozialen Krise und Depressionen in der Psychiatrischen Klinik Münsingen und vom 15.12.2016 bis am 13.1.2017 für einen Entzug in der Klinik Selhofen (pag. 486). In der Klinik Selhofen gehe der Beschuldigte seit dem 25.1.2017 regelmässig in eine ambulante psychotherapeutische Behandlung. Es würden aktuelle Themen wie Tagesstruktur und Zukunftsplanung, Umgang mit schwierigen Situationen etc. besprochen.