Urin- und Blutproben als Nachweis seiner Abstinenz von Suchtmitteln wurden in der Klinik Südhang keine erhoben. Dies sei über den Hausarzt gelaufen, wobei zwischen dem 04.12.2015 und dem 08.08.2016 keine Urinproben gemacht wurden. Der Beschuldigte erklärte dies in der Hauptverhandlung mit den Ferien seines Hausarztes, seinen eigenen Ferien und den Kosten. In die Therapiesitzungen zu Herrn Q.________ in der Klinik Südhang, welche von der Krankenkasse bezahlt würden, möchte der Beschuldigte weiterhin gehen. Diese seien hilfreich, aber nicht nötig, da er derzeit keine Probleme habe. Auch zur Bewährungshilfe (deren Mandat jedoch am 12.08.2016 abgelaufen ist) möchte er gern weiterhin gehen.