Cannabis konsumiert der Beschuldigte nach eigenen Angaben nicht mehr, jedoch trinke er ab und zu ein Glas Wein oder ein „Fyrabebierli“. Aufgrund seiner Suchtproblematik, aber auch wegen seiner Impulsivität und seiner sozialen Situation (Beziehungen, Delikte, Verschuldung) befindet sich A.________ seit dem 09.10.2015 in der Klinik Südhang in ambulanter Therapie. Allerdings haben bis zum Urteilsdatum offenbar lediglich 11 Therapiesitzungen stattgefunden, was gemäss Aussagen des Beschuldigten auch an seiner Schichtarbeit liege. Urin- und Blutproben als Nachweis seiner Abstinenz von Suchtmitteln wurden in der Klinik Südhang keine erhoben.