Der Beschuldigte ist stark verschuldet (mehr als CHF 170‘000.00) und läuft gemäss Bewährungshilfe Gefahr, dass er in einen Kreislauf von Lohnpfändung und Neuverschuldung gerät. Ein Privatkonkurs sei aktuell ausgeschlossen, solange noch strafrechtliche Untersuchungen laufen würden. Erschwerend komme hinzu, dass A.________ für zwei und allenfalls sogar für drei Kinder Alimente bezahlen sollte.