23 Nach dem Austritt aus dem Vollzug arbeitete A.________ temporär, war einige Zeit arbeitslos und fand schliesslich am 27.04.2015 eine Anstellung als Polymechaniker und Schichtführer im Industriebetrieb E.________ AG in P.________, wo er seit dem 01.08.2015 fest im Monatslohn angestellt ist. Gemäss seinen eigenen Angaben anlässlich der Hauptverhandlung gefalle es ihm dort gut, auch wenn er mit der Schichtarbeit manchmal etwas Mühe habe. Er verdiene CHF 4‘500.00 bis CHF 4‘800.00, je nach Schichtzulage, zuzüglich 13. Monatslohn.