Aufgrund des Verhaltens des Beschuldigten musste eine zweite Polizeipatrouille beigezogen werden. Die Staatsanwaltschaft verfügte sodann die zwangsweise Blutentnahme, weshalb die IRM-Ärztin aufgeboten wurde. Erst als diese eintraf, weigerte sich der Beschuldigte nicht mehr und liess die Blutentnahme über sich ergehen. Durch das Verhalten des Beschuldigten