Es wäre ihm ein Leichtes gewesen, sich rechtskonform zu verhalten. Der Beschuldigte verhielt sich uneinsichtig, er foutierte sich um die gesetzlichen Regelungen. Der Ausweisentzug war ihm schlicht egal. Auch hier wirken sich die subjektiven Tatkomponenten insgesamt neutral auf die Strafe aus. 20.3 Konkrete Asperation Die Kammer erachtet eine Strafe von 60 Strafeinheiten als angemessen. 40 Strafeinheiten sind zu asperieren.