20 seine Freundin zur Rede zu stellen. Die von ihm ausgehenden Gefahren waren ihm schlicht egal. Er handelte aus rein egoistischen Beweggründen. Die subjektiven Tatkomponenten wirken sich neutral auf die Strafe aus. 18.3 Konkrete Asperation Unter Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Tatkomponenten erachtet die Kammer eine Strafe von 60 Strafeinheiten als dem Verschulden angemessen. Davon sind 45 Strafeinheiten an die Gesamtstrafe anzurechnen.