Im Vergleich zum Referenzsachverhalt wirkt sich das Verschulden des Beschuldigten deutlich höher aus. Das objektive Tatverschulden liegt – im Verhältnis zum Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe – im leichten Bereich. 18.2 Subjektive Tatkomponenten (subjektive Tatschwere) Der Beschuldigte handelte auch hier vorsätzlich. Es wäre für ihn ein Leichtes gewesen, sich rechtskonform zu verhalten. Der Beschuldigte hatte einzig die Absicht,