Vorstrafen 2 bis 3 Verkehrsübertretungen» bei einer qualifizierten Blutalkoholkonzentration ab 1.5 Promille eine Strafe von 35 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 800.00 vor (vgl. S. 16 der VBRS-Richtlinien, Stand 1.7.2015). Im Vergleich zu diesem Referenzsachverhalt wirkt sich die hier zu prüfende Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs deutlich schwerer aus. Der Beschuldigte betrank sich tagsüber bei sich zu Hause und anschliessend im Restaurant J.________ in Burgdorf. Bewusst fuhr er dennoch mit dem Fahrzeug nach Bern, um zu seiner Freundin zu gehen.