Der Beschuldigte verursachte einen Verkehrsunfall. Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sehen für das Fahren in angetrunkenem Zustand mit dem Normsachverhalt: «Gutbeleumundeter Beschuldiger besucht mit dem Auto eine Wirtschaft und fährt nach Wirtschaftsschluss über eine Strecke von 4 – 8 km nach Hause. Vorstrafen 2 bis 3 Verkehrsübertretungen» bei einer qualifizierten Blutalkoholkonzentration ab 1.5 Promille eine Strafe von 35 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 800.00 vor (vgl. S. 16 der VBRS-Richtlinien, Stand 1.7.2015).