18 16.3 Verschuldensunabhängige Tatkomponente (Versuch) Es gilt zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte H.________ nicht überzeugen konnte, falsche Aussagen zu tätigen. H.________ sagte sowohl vor der Staatsanwaltschaft als auch vor Gericht nicht wie vom Beschuldigten gefordert aus. Der Beschuldigte hat allerdings nichts dazu beigetragen. Dies ist einzig dem Verhalten von H.________ zuzuschreiben. Es rechtfertigt sich demnach für den Versuch eine Reduktion von 30 Strafeinheiten.