17 15.3 Strafmilderung nach Art. 308 StGB (Berichtigung des Täters) Der Beschuldigte reagierte von sich aus relativ schnell und meldete sich zirka eine Stunde nachdem er nach Hause gefahren wurde telefonisch bei der Polizei und gab zu, sich fälschlicherweise als seinen Bruder ausgegeben zu haben. Dieser Umstand reduziert das Verschulden nach Ansicht der Kammer massgeblich. 15.4 Konkrete Einsatzstrafe Nach dem Gesagten ist das Tatverschulden – im Verhältnis zum Strafrahmen – als insgesamt leicht einzustufen.