Insgesamt wurde der Beschuldigte fünf Mal wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt. Hinzu kommen Vorstrafen wegen Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Widerhandlungen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz, Freiheitsberaubung und Entführung, Fälschung von Ausweisen, Raufhandel, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamten, Hinderung einer Amtshandlung, Beschimpfung sowie vorsätzliche Tötung. Bereits drei Mal wurde er zu einer Freiheitsstrafe und drei Mal zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt (pag. 500 ff.). Weder die Geld- noch die Freiheitsstrafen hinterliessen beim Beschuldigten Eindruck.