zum SVSA in Bern und danach via Burgdorf (Klinik Südhang) wieder nach Hause fuhr. Nach seiner staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 12.11.2015 rief er H.________ an, um ihn zu überzeugen, unwahre Behauptungen zu machen. Namentlich forderte er ihn auf, anzugeben, sie seien am 14.7.2015 mit dem Zug zum SVSA gefahren. H.________ verzichtete in der Folge, wahrheitswidrige Angaben vor der Staatsanwaltschaft und dem Gericht zu machen. 13 III. Rechtliche Würdigung