Einmal habe er ihn gesehen, als er bei einem Kollegen gewesen sei und ein anderes Mal, als der Beschuldigte ihn angerufen habe. Das dritte Mal hätten sie sich dann gesehen als sie zusammen nach Bern gefahren seien. Seither hätten sie nur noch telefoniert (pag. 59, Z. 22 ff.). Später in der gleichen Einvernahme gab er