H.________ gab das Kerngeschehen (mit dem Auto zum SVSA gefahren und vom Beschuldigten am 12.11.2015 telefonisch aufgefordert worden zu sein, zu sagen, sie seien mit dem Zug zum SVSA gefahren) detailliert, nachvollziehbar und logisch wieder. Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme führte H.________ erst auf konkrete Frage aus: «Ja er brachte mich nach Selhofen, mit dem Auto. Er rief mich noch an und sagte, ich solle hier sagen, dass wir mit dem Zug gegangen sind und dass wir die Firma haben. Mir würde nichts geschehen.