8 10. Würdigung der Kammer 10.1 Zu den Aussagen von H.________ H.________ wurde am 10.12.2015 erstmals von der Staatsanwaltschaft (pag. 58 ff.) und später anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 368 ff.) einvernommen. H.________ gab das Kerngeschehen (mit dem Auto zum SVSA gefahren und vom Beschuldigten am 12.11.2015 telefonisch aufgefordert worden zu sein, zu sagen, sie seien mit dem Zug zum SVSA gefahren) detailliert, nachvollziehbar und logisch wieder.