8. Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Beschuldigte zusammen mit H.________ am 14.7.2015 zum Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) nach Bern ging, um den Mercedes Benz ________ auf die I.________ Gesellschaft (wobei als Inhaber H.________ angegeben wurde) einzulösen und die Kontrollschilder entgegenzunehmen. Unbestritten ist ferner, dass H.________ am 14.7.2015 in die Klinik Selhofen eintrat. Der Beschuldigte bestreitet, mit dem Fahrzeug von D.________ zum SVSA und anschliessend via Burgdorf (Klinik Selhofen) zurück nach D.________ gefahren zu sein.