am 14.07.2015 nicht mit dem Mercedes Benz ________ zum Strassenverkehrsamt und anschliessend in die Klinik Selhofen in Burgdorf gefahren, sondern sie seien mit dem Zug gefahren. Dabei nahm er zumindest in Kauf, dass H.________ als Zeuge vorgeladen würde. Die Anstiftung misslang jedoch, da H.________ anlässlich seiner Befragung vom 10.12.2015 als Zeuge vor der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland die Behauptungen von A.________ nicht bestätigte.