Begangen am 12.11.2015 in D.________ indem er im Anschluss an seine Befragung vor der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland H.________ telefonierte und ihm sagte, er solle seine gleichentags geäusserten unwahren Behauptungen (H.________ habe etwas nebenbei verdienen wollen und daher hätten sie gemeinsam die I.________ Gesellschaft gegründet. Es sei beabsichtigt gewesen, dass H.________ oder ein anderer Kollege den über die Firma eingelösten Mercedes Benz ________ für Kundenbesuche hätte benutzen können) bestätigen sowie wahrheitswidrig aussagen, er habe H.________ am 14.07.2015 nicht mit dem Mercedes Benz ___