Die Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 ist in Rechtskraft erwachsen. Weiter rechtskräftig sind die Schuldsprüche wegen der falschen Anschuldigung, des Fahrens ohne Berechtigung, begangen am 23.8.2015, des Fahrens in fahrunfähigem Zustand, der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit