III. Es sei A.________ zu verurteilen zu einer Geldstrafe von maximal 150 Tagessätzen à Fr. 50.--, ausmachend total Fr. 7500.--, zu einer Übertretungsbusse von Fr. 200.-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen) sowie zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten der ersten Instanz.