III.3 des erstinstanzlichen Dispositivs; pag. 381 f.). Er beantragte einen Freispruch von der Anschuldigung der versuchten Anstiftung zu falschen Zeugnis und des Fahrens ohne Berechtigung sowie die Verurteilung zu einer Geldstrafe von maximal 150 Tagessätzen zu CHF 50.00, zu einer Übertretungsbusse von maximal CHF 200.00 sowie zu den auf die Schuldsprüche entfallenden anteilsmässigen Verfahrenskosten. Die auf die Freisprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten seien vom Kanton Bern zu tragen und dem Beschuldigten sei eine angemessene Entschädigung auszurichten.