I.3.1. des erstinstanzlichen Dispositivs; pag. 381), auf den Sanktionspunkt inklusive Kostenauferlegung und Verweigerung einer Entschädigung für die Freisprüche sowie auf die Anordnung einer Rückversetzung und Verurteilung zu einer Gesamtstrafe (Ziff. II, Ziff. III.1 und Ziff. III.3 des erstinstanzlichen Dispositivs;