3 2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 12.8.2016 meldete A.________ (nachfolgend der Beschuldigte), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 22.8.2016 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 425). Mit Berufungserklärung vom 14.11.2016 beschränkte Rechtsanwalt B.________ die Berufung auf den Schuldspruch wegen versuchter Anstiftung zu falschem Zeugnis (Ziff. I.2 des erstinstanzlichen Dispositivs; pag. 381), des Fahrens ohne Berechtigung, begangen am 14.7.2015 (Ziff. I.3.1. des erstinstanzlichen Dispositivs;