3. des Fahrens ohne Berechtigung, mehrfach begangen durch Fahren trotz entzogenem Führerausweis 3.1. am 14.07.2015 auf der Strecke D.________ – Bern – Burgdorf – D.________; 3.2. am 23.08.2015 auf der Strecke D.________ – Bern; 4. des Fahrens in fahrunfähigem Zustand, qualifiziert begangen am 23.08.2015 auf der Strecke D.________ – Bern durch Fahren in angetrunkenem Zustand (BAK 1.8 Promille) und Fahren unter Drogen; 5. der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 23.08.2015 in Bern; 6. der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen