Die Bewährungshilfe unterstützte ihn seit dem Sommer 2013 sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich (vgl. pag. 745 ff.). Diese Unterstützung und Begleitung scheint auch im jetzigen Zeitpunkt noch sinnvoll. Die Kammer ordnet deshalb wie bereits die Vorinstanz für die Dauer der Probezeit die Bewährungshilfe an. V. Kosten und Entschädigung