Sowohl med. pract. D.________ als auch der Beschuldigte selbst haben angegeben, dass die Therapieziele noch nicht vollständig erreicht wurden (pag. 1007 und 1025). Es bedarf einer weiteren Festigung der Legalprognose für ein deliktfreies Leben des Beschuldigten. Dieser hat mit der Begehung der sexuellen Nötigung die sexuelle Integrität seines Opfers verletzt. Um das hochstehende Rechtsgut in Zukunft zu schützen, erscheint die Erteilung der Weisung an den Beschuldigten, während der Dauer der Probezeit die psychiatrische-psychotherapeutische Behandlung bei med.