Er befand, dass der Beschuldigte sich in vier von fünf Hauptkriterien, die für eine Rückfallprognose massgebend sind (Einsicht, Kooperation, therapeutische Beziehung, Veränderungsmotivation, Risikobewusstsein) erst in der Motivationsphase 1 und somit in der ersten von fünf Psychotherapiephasen befinde. Nur beim Kriterium der Kooperation befand sich der Beschuldigte in der zweiten Phase (Motivationsphase 2). In der Phase 5 (Psychotherapiephase 3) sei das Ziel der gebesserten Legalprognose erreicht. Es stelle sich die Frage, ob angesichts der bisherigen, intensiven Therapiearbeit das Ziel der Massnahme überhaupt erreicht werden könne (pag.