Delikten gerechnet werden müsse (pag. 525). Um dem Beschuldigten die dringend notwendigen korrigierenden Realerfahrungen im zwischenmenschlichen Bereich wie auch mit seiner eigenen Sexualität zu ermöglichen, empfahl der Gutachter die Weiterführung der ambulanten therapeutischen Massnahme bei med. pract. D.________. Im Fall einschlägiger Rückfälligkeit wäre aber die Umwandlung dieser Massnahme u.a. in eine stationäre therapeutische Massnahme (im Sinne von Art. 59 StGB) zu prüfen (pag. 527 oben).