Er hat im Zweifelsfall Vorrang (BGE 135 IV 180 E. 2.1, in: Pra 99 Nr. 44). Das Gutachten zur Kriminalprognose, das rund ein Jahr nach der Tat gemacht wurde, lautete eher ungünstig (Gutachten FPD vom 2. Juli 2014, pag. 521 und 525). Die delinquenzbegünstigende Persönlichkeitsstörung mit unreifen und selbstunsicheren Anteilen mache sexuell motivierte Rückfalldelikte wahrscheinlich.