19. Täterkomponenten 19.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft (pag. 999). Er hat allerdings exhibitionistisches Verhalten (pag. 370 Z. 17 ff.) und sexuelle Belästigungen in zwei Fällen (pag. 314 f. Z. 605 ff.) eingestanden. Die entsprechenden Strafverfahren wurden jedoch eingestellt (pag. 623 ff.). Die Taten sind nicht straferhöhend zu berücksichtigen. Für die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten kann auf den Leumundsbericht vom 12. April 2017 (pag. 992 ff.) verwiesen werden.