15. Schuldfähigkeit bzw. Rechtfertigungs- und Schuldausschliessungsgründe Die Erwägungen der Vorinstanz zur Beurteilung der Schuldfähigkeit (pag. 866 ff., S. 35 ff. der Urteilsbegründung), insbesondere die Würdigung der Ausführungen des Forensisch-Psychiatrischen Dienstes (FPD) der Universität Bern vom 2. Juli 2014 (pag. 476 ff.) über die Schuldfähigkeit, sind überzeugend und können hier wie folgt zusammengefasst werden: