Der Beschuldigte riss auf einem Waldweg völlig überraschend eine ihm unbekannte Joggerin zu Boden, hielt sie dort fest, indem er sich quer über den Bauch des Opfers legte und ihre linke Hand am Boden fixierte. Er berührte sie über den Kleidern in der Bauchregion, am Gesäss und an der Hüfte. Er zog den Hosenbund des Opfers leicht herunter und küsste die nackte Haut an der freigewordenen Körperstelle im linken Hüftbereich. Dieses Bild zeigt eindeutig eine sexualbezogene Handlung. Mit den Berührungen und dem Kuss, beides in geringer Distanz zu Sexualorganen, griff der Beschuldigte in die Intimsphäre des ihm unbekannten Opfers ein.