Aus den Aussagen des Beschuldigten und des Opfers erhellt, dass der Beschuldigte, der aus einem Impuls handelte, sich selbst nicht im Klaren war, was er beim Opfer erreichen wollte. In seiner Fantasie stellte sich der Beschuldigte auch Sex vor. Der Konsum von Videos mit Vergewaltigungsszenen hatte diese Fantasie sicher beeinflusst und dazu beigetragen, dass das Zusammentreffen mit dem Opfer den Tatreiz ausgelöst hatte. Die Tatumstände, insbesondere der Tatort und die Tatzeit sowie das Tatvorgehen sprechen aber