372 Z. 95 ff.). Der Fachbereich Digitale Forensik (FDF) der Kantonspolizei stellte bei der Auswertung der elektronischen Geräte des Beschuldigten sechs Filmdateien mit einem Bezug zum Begriff «rape» (Vergewaltigung) fest. In einem dieser Filme werde der Angriff eines maskierten Täters auf eine Joggerin dargestellt. Wobei diese Datei wohl nur aus dem Internet konsumiert, aber eher nicht bewusst auf dem Gerät abgespeichert worden sei (pag. 392).