Das Gutachten vermag allerdings keinerlei Aussage über die Absichten des Beschuldigten im Tatzeitpunkt zu machen. Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte in der Zeit vor der Begehung der Tat pornografische Erzeugnisse konsumierte. In der Einvernahme vom 31. Juli 2013 sagte er auf Frage, durch was seine «bösen Gedanken» hervorgerufen worden seien, seit dem Gutachten habe er die Erklärung, dass es (die Gedanken) vielleicht durch die Pornografie hervorgerufen worden sei. Er meine damit Darstellungen von Gewalt, präzisierend Vergewaltigung (pag. 309 f. Z. 385 ff.).