Wahrscheinlich habe er die Darstellungen zu schablonenartigen Handlungsentwürfen weiterentwickelt, denen er in den jeweiligen Tatsituationen in stereotyper bis geradezu automatisierter Weise gefolgt sei (pag. 518). Der Gutachter stellte schliesslich eine verminderte Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten fest (pag. 519 f.) und sprach von einer erkennbaren Tendenz zur Progression bezüglich Sexualdelikte (pag. 521). Das Gutachten vermag allerdings keinerlei Aussage über die Absichten des Beschuldigten im Tatzeitpunkt zu machen.